Neben der DAK, der GBK und der BKK Gesundheit reihen sich auch die BKK für Heilberufe und die BKK Westfalen-Lippe in die Liste der Krankenkassen ein, welche einen Zusatzbeitrag erheben müssen.
Die BKK für Heilberufe will rückwirkend zum 1. Januar den maximalen Zusatzbeitrag in Höhe von 1 Prozent von ihren Mitgliedern erheben. Damit kann ein Zusatzbeitrag von maximal 37,50 Euro monatlich fällig werden, da die Berechnung des Zusatzbeitrages durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist.
Die BKK Westfalen-Lippe will ebenfalls einen Zusatzbeitrag von 1 Prozent erheben, jedoch hat die Krankenkasse eine maximale Höhe von 12 Euro monatlich beschlossen.