Mit ‘Beitragssatz’ getaggte Artikel

Grüne wollen Bürgerversicherung – Reformkonzept beim Bundesparteitag angenommen

Montag, 22. November 2010

Auf dem Bundesparteitag der Grünen in Freiburg am 19. November sprachen sich die Delegierten für das Reformkonzept einer Grünen Bürgerversicherung aus.

Damit machen die Grünen die Gesundheitspolitik zum Top-Wahlkampfthema.

Das Reformmodell einer grünen Bürgerversicherung geht weit über das von SPD-Generalsekretärin Nahles kürzlich wieder ins Gespräch gebrachte sozialdemokratische Modell hinaus.  Im Gegensatz zum SPD-Konzept soll die PKV als Vollversicherung tatsächlich abgeschafft werden.

Eine wissenschaftliche Studie der Uni Bremen hatte ergeben, dass mit dem solidarischen Reformkonzept  der Beitragssatz  spürbar sinken könnte. Auf dem Parteitag wurde als Richtwert das Ziel von 12,5 Prozent verlautbart.

Zu den Chancen einer politischen Umsetzung zusammen mit der SPD in einer neugewählten Bundesregierung äußerte sich die grüne Gesundheitssprecherin Birgitt Bender in einem Interview.

Gesundheitsreform 2011 – Was ändert sich für Versicherte ?

Mittwoch, 17. November 2010

Die umstrittene schwarz-gelbe Gesundheitsreform wurde am 11. und 12. November vom Bundestag verabschiedet und kann wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) und das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG ) regeln die Neurungen im Einzelnen.

Unter anderem ist vorgesehen, dass die Krankenkassen ab 2011 über die Höhe der Zusatzbeiträge frei entscheiden dürfen, um ihren Finanzbedarf zu decken.

Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung wird wesentlich erleichtert.

Alle wichtigen Änderungen für Versicherte unter:
http://www.krankenkassenratgeber.de/gesundheitsreform.html

Was bedeuten Röslers Pläne für die Versicherten?

Mittwoch, 02. Juni 2010

Die Reformen von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler nehmen so langsam Gestalt an. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa will Rösler eine einkommensunabhängige Pauschalprämie von 30 Euro monatlich einführen. Die Prämie soll von den 50 Millionen Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenkassen erhoben werden und somit die bisherigen Zusatzbeiträge überflüssig machen. Parallel soll der bisherige Beitragssatz von 14,9 % ( 7% AG-Anteil und 7,9% AN-Anteil)  auf 14,6% (jeweils 7,3% AG-Anteil und AN-Anteil) gesenkt werden. Für Geringverdiener ist dabei ein ermäßigter Beitragssatz vorgesehen.

Was das genau für die Versicherten bedeutet kann man an den folgenden beiden Beispielen sehen. So muss ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von monatlich 2500 EUR mit einer Mehrbelastung von 180 EUR jährlich rechnen.

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 2500 € mtl. Einkommen

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 2500 € mtl. Einkommen

Arbeitnehmer welche über der Beitragsbemessungsgrenze liegen zahlen jährlich 90 EUR mehr.

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 3750 € mtl. Einkommen

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 3750 € mtl. Einkommen

Neuer Beitragssatz zum 01.07.2009 in der GKV

Mittwoch, 01. Juli 2009

Zum 01.07.2009 gilt wurde der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent gesenkt. Finanziert wird dies durch mehr Steuermittel, welche in den Gesundheitsfonds fließen.

In der nachfolgenden Tabelle kann man sehen, wie viel Ersparnis diese Beitragsssatzsenkung für Arbeitnehmer ausmacht.

Lohn

AN-Beitrag
(vor 01.07.)

AN-Beitrag
(nach 01.07.)

Ersparnis im Monat

1.000,00 €

82,00 €

79,00 €

3,00 €

1.500,00 €

123,00 €

118,50 €

4,50 €

2.000,00 €

164,00 €

158,00 €

6,00 €

2.500,00 €

205,00 €

197,50 €

7,50 €

3.000,00 €

246,00 €

237,00 €

9,00 €

3.500,00 €

287,00 €

276,50 €

10,50 €

Wem diese Ersparnis nicht ausreicht, der hat auch die Möglichkeit in eine der Krankenkassen zu wechseln, welche ihren Mitgliedern Überschüsse ausschüttet. Hierbei handelt es sich momentan um folgende drei Krankenkassen:

HKK 60,00 EUR jährlich

IKK Südwest 100,00 EUR jährlich

BKK ALP plus 50,00 – 70,00 Euro jährlich

Wie viel bin ich meiner Krankenkasse wert?

Dienstag, 31. März 2009

Wenn man auf den Lohnzettel schaut, kann man relativ schnell sehen wie viel einem von seinem Lohn für die Krankenversicherung abgezogen wird.

So zahlt ein Beschäftigter mit einen Monatsgehalt von 3.000 € monatlich 246 €. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber noch einmal 219 €, dass macht in der Summe 465 € jeden Monat. Diese Summe wird von den Krankenkassen an den Gesundheitsfonds weitergeleitet.

Im Gegenzug erhält die Krankenkasse eine Pauschale (185,64 €) je Versicherten plus besondere Zu- bzw. Abschläge.

So beträgt der Abschlag für einen gesunden 30 jährigen Mann 139,40 €. Demzufolge erhält die Krankenkasse monatlich 46,24 € für einen 30 jährigen Mann (egal wie hoch sein gezahlter Beitrag ist).

Da stellt sich die Frage, was mit der Differenz der Gezahlten Beiträge passiert. Da es in unserer Gesellschaft ja nicht nur „Gesunde“ Versicherte gibt, erhalten einige Versicherte natürlich auch einen Zuschlag. So erhalten Bluter (Hämophilie) einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 5.064,71 €.
Quelle: BVA

Krankengeld für Selbständige (Neuregelung ab August 2009)

Donnerstag, 26. März 2009

Mit Einführung des Gesundheitsfonds wurde das Krankengeld für Selbständige abgeschafft. Im Gegenzug konnten die Krankenkassen einen Krankengeldtarif für Selbständige anbieten. Somit konnten sich die Selbständigen entweder über einen Wahltarif für Krankengeld in der GKV versichern und haben sich somit für 3 Jahre an eine Krankenkasse gebunden oder sie sicherten ihr Krankengeldrisiko über eine zum Teil kostspielige private Zusatzversicherung ab.

Diese Regelung soll ab August 2009 wieder Geschichte sein, da Krankengeld für Selbständige und Freiberufler wieder als Kassenleistung angeboten werden soll. Damit erhält dieser Personenkreis ab dem 43. Krankheitstag wieder Krankengeld und muss im Gegenzug dafür den allgemeinen Betragssatz von momentan 15.5 % (ab dem 01.07.2009 ist der allgemeine Beitragssatz 14,6%) zahlen.