Archiv für die Kategorie ‘Krankengeld’

BKK BMW

Donnerstag, 17. November 2011

Die BKK BMW ist eine betriebsbezogende Krankenkasse des Automobilherstellers BMW AG mit Sitz in Dingolfing. Die Gründung erfolgte im Jahr 1990.  Die Mitgliedschaft ist ausschließlich für die Beschäftigten des Unternehmens möglich.

Die Hauptverwaltung der BKK BMW ist:

BKK BMW
Mengkofener Str. 6
84130 Dingolfing

Zusatzbeitrag

Die BKK BMW erhebt keinen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern und schütten keine Beiträge wieder aus.

Infos zur BKK BMW

In sieben Geschäftsstellen betreut die BKK BMW rund 145.000 Menschen. Mitglieder können die Beschäftigten der BMW AG sowie deren Familienangehörige sein, welche jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert werden. Insgesamt möchte diese Krankenkasse ihren Kunden eine umfassende Versorgung bieten und sie in allen Gesundheitsfragen unterstützen.

Die BKK BMW bietet nicht nur den gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungsschutz, sondern auch einige Zusatzleistungen. Zu diesen gehört beispielsweise eine Frühgeburten-Prävention. Diese dient der Senkung der Frühgeburtenrate in Deutschland. Dazu sollen beispielsweise pH-Wert-Tests durchgeführt werden.

Eine individuelle Gesundheitsberatung soll durch das Case-Management gewährleistet werden. Dazu entwickeln ausgebildete Berater persönliche Lösungen für eine schnelle Genesung des Versicherten. Das Disease-Management-Programm (DMP) ist auf die Bedürfnisse chronisch kranker Menschen ausgerichtet und hat zum Ziel, ihnen eine möglichst hohe Lebensqualität zu gewährleisten. Dabei sollen die Folgen der jeweiligen Krankheit eingeschränkt beziehungsweise vermieden werden. Die Programme werden für Menschen mit Diabetes, Brustkrebs, koronarer Herzerkrankung, Asthma und chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung angeboten.

Im Rahmen des Bonusprogrammes der BKK BMW können die Versicherten Punkte für gesundheitsfördernde und vorsorgende Maßnahmen sammeln und diese gegen Geldprämien eintauschen.

Was bedeuten Röslers Pläne für die Versicherten?

Mittwoch, 02. Juni 2010

Die Reformen von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler nehmen so langsam Gestalt an. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa will Rösler eine einkommensunabhängige Pauschalprämie von 30 Euro monatlich einführen. Die Prämie soll von den 50 Millionen Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenkassen erhoben werden und somit die bisherigen Zusatzbeiträge überflüssig machen. Parallel soll der bisherige Beitragssatz von 14,9 % ( 7% AG-Anteil und 7,9% AN-Anteil)  auf 14,6% (jeweils 7,3% AG-Anteil und AN-Anteil) gesenkt werden. Für Geringverdiener ist dabei ein ermäßigter Beitragssatz vorgesehen.

Was das genau für die Versicherten bedeutet kann man an den folgenden beiden Beispielen sehen. So muss ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von monatlich 2500 EUR mit einer Mehrbelastung von 180 EUR jährlich rechnen.

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 2500 € mtl. Einkommen

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 2500 € mtl. Einkommen

Arbeitnehmer welche über der Beitragsbemessungsgrenze liegen zahlen jährlich 90 EUR mehr.

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 3750 € mtl. Einkommen

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 3750 € mtl. Einkommen

Krankengeld für Selbständige (Neuregelung ab August 2009)

Donnerstag, 26. März 2009

Mit Einführung des Gesundheitsfonds wurde das Krankengeld für Selbständige abgeschafft. Im Gegenzug konnten die Krankenkassen einen Krankengeldtarif für Selbständige anbieten. Somit konnten sich die Selbständigen entweder über einen Wahltarif für Krankengeld in der GKV versichern und haben sich somit für 3 Jahre an eine Krankenkasse gebunden oder sie sicherten ihr Krankengeldrisiko über eine zum Teil kostspielige private Zusatzversicherung ab.

Diese Regelung soll ab August 2009 wieder Geschichte sein, da Krankengeld für Selbständige und Freiberufler wieder als Kassenleistung angeboten werden soll. Damit erhält dieser Personenkreis ab dem 43. Krankheitstag wieder Krankengeld und muss im Gegenzug dafür den allgemeinen Betragssatz von momentan 15.5 % (ab dem 01.07.2009 ist der allgemeine Beitragssatz 14,6%) zahlen.