Krankenkassen Blog

BKK KEVAG KOBLENZ

Die BKK Kevag Koblenz ist eine geschlossene Betriebskrankenkasse, die nur die Mitarbeiter der KEVAG, der Koblenzer Elektrizitätswerke und der Verkehrs-Aktiengesellschaft sowie deren Familienangehörige versichert. Die KEVAG besteht seit 1886 als Nahverkehrs- und seit 1898 als Energieversorgungsunternehmen. In der Region Koblenz gehört es zu den wichtigsten Versorgungsunternehmen und ist zusammen mit dem Tochterunternehmen Koblenzer Verkehrsservice GmbH Träger des Öffentlichen Nahverkehrs im Stadtgebiet. Es unterstützt zudem regionale Vereine, Veranstaltungen und Institutionen. Das wichtigste Ziel dieses Unternehmens ist der Umweltschutz.

Die Hauptverwaltung der BKK Kevag Koblenz ist:
BKK Kevag Koblenz
Schützenstr. 80-82
56068 Koblenz

Zusatzbeitrag
Diese BKK hat weder geplant im Jahr 2013 einen Zusatzbeitrag zu erheben, noch Prämien zu zahlen.

Infos zur BKK Kevag Koblenz

Die Leistungen gesetzlicher Krankenkassen werden zu 95 Prozent vom Gesetzgeber vorgeschrieben und decken unter anderem ärztliche Behandlungen ab, die die Beratung, Verhütung und Früherkennung durch einen Arzt beinhalten. Außerdem haben die Versicherten Anspruch auf Verbandsmittel und vom Arzt verordnete Arzneimittel. Jedoch gibt es viele Ausnahmen, für die die Kasse keine Kosten übernimmt beziehungsweise die eine Zuzahlung erfordern. Weiter Leistungen gesetzlicher Krankenversicherer sind Zahnersatz, Psychotherapien, Rehabilitationskuren, Fahrtkosten und einiges mehr.

Die Mitglieder der BKK Kevag Koblenz haben als gesetzlich Versicherte zudem Anspruch auf Körperersatzstücke sowie Hilfsmittel jeglicher Art. Allerdings gibt es auch in diesem Bereich Beschränkungen, die sich auf das jeweilige Alter und gesundheitlichen Zustand beziehen.

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird von der Krankenkasse ein Krankengeld für die Dauer von bis zu 78 Wochen gezahlt. Außerdem werden die Kosten für Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr und bei Männern ab dem 45. Lebensjahr übernommen.

Mutter- Kind-Kuren werden von der gesetzlichen Krankenkasse auch unterstützt. Heilmittel beziehungsweise medizinische Leistungen wie Krankentherapie, Sprach- oder Beschäftigungstherapie werden zum größten Teil von der Kasse gezahlt.

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