Zusatzbeitrag trotz Hartz IV – Welche Versicherte sind betroffen ?
Krankenkassen, die in diesem Jahr einen Zusatzbeitrag verlangen, bekommen für die betroffenen Mitglieder keine Extra-Erstattung vom Gesundeitsfonds.
Die jüngste Gesundheitsreform ermöglicht es nun den Kassen, diesen Fehlbetrag von Hartz-IV-Empfängern per Satzungsänderung zu erheben.
Für das Jahr 2011müssen die Hartz IV-Empfänger also den vollen Zusatzbeitrag zahlen, wenn ihre Krankenkasse entsprechend ihre Satzung geändert hat.
Laut Stiftung Warentest sind das bislang folgende Kassen:
City BKK, BKK Gesundheit, BKK Publik, BKK advita, Deutsche BKK, DAK
Verzichten werden dagegen die KKH-Allianz, BKK für Heilberufe und die BKK Phoenix.
Ein Sonderküngigungsrecht besteht nur für die Mitglieder der City BKK, weil diese den Zusatzbeitrag auf 15 Euro erhöht hat, der zum ersten mal 1. März 2011 fällig wird.
Versicherte der o.g. Kassen können kündigen wenn sie vorher schon 18 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert waren.
Moin,
sehr schöner Beitrag. Hätte da noch eine Ergänzung für deine Zusatzinformationen. Hier kann man sehr schön vergleichen. Also mir hat´s weitergeholfen.
Schöner Blog, weiter so!!
Gruß, Dominik