Weitere Krankenkassen mit Zusatzbeitrag

Neben der DAK, der GBK und der BKK Gesundheit reihen sich auch die BKK für Heilberufe und die BKK Westfalen-Lippe in die Liste der Krankenkassen ein, welche einen Zusatzbeitrag erheben müssen.

Die BKK für Heilberufe will rückwirkend zum 1. Januar den maximalen Zusatzbeitrag in Höhe von 1 Prozent von ihren Mitgliedern erheben. Damit kann ein Zusatzbeitrag von maximal 37,50 Euro monatlich fällig werden, da die Berechnung des Zusatzbeitrages durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist.

Die BKK Westfalen-Lippe will ebenfalls einen Zusatzbeitrag von 1 Prozent erheben, jedoch hat die Krankenkasse eine maximale Höhe von 12 Euro monatlich beschlossen.

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Eine Antwort zu “Weitere Krankenkassen mit Zusatzbeitrag”

  1. Harry sagt:

    Auch meine gesamte Familie hat die KV bei der BKK für Heilberufe gekündigt. Haben uns bei einer anderen KK angemeldet die bis mindestens Ende 2011 keine Zusatzbeiträge erheben wird. Das habe ich schriftlich.

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