Wahltarife ein Erfolgsmodell?
Seit Anfang des Jahres sind die Krankenkassen mehr oder weniger mit ihren „neuen” Wahltarifen in die Werbung gegangen. Nun ist das erste Halbe Jahr rum und es ist Zeit ein kurzes Resümee zu ziehen. Mittlerweile bieten alle Krankenkassen in irgendeiner Form Wahltarife an. Die bei der Bevölkerung am bekanntesten sind die Wahltarife für besondere Versorgungsformen (SGB V § 53 Abs. 3). Hierbei handelt es sich um so genannte DMP (Disease-Management-Programme) und um die hausarztintegrierte Versorgung. Dies sind auch die Wahltarife, welche von den Krankenkassenmitgliedern am besten angenommen werden.
Mitglieder welche an einen Wahltarif nach SGB V § 53 Abs. 3 teilnehmen:
Insgesamt: 16,37%
AOK 29,51%
BKK 5,64%
IKK 4,14%
LKK 29,65%
KBS 28,12%
Vdak 10,76%
Auffällig ist hierbei, dass die BKKen, die IKKen und die Ersatzkassen deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt liegen, während die AOKen, die LKK und die Knappschaft über den Gesamtdurchschnitt liegen. Hierfür kann es eigentlich nur zwei gründe geben, entweder bieten bestimmte Krankenkassenarten solche Tarife nicht an (wovon ich nicht ausgehe) oder die Mitgliederstruktur ist so, dass diese Tarife eine bestimmte Personengruppe ansprechen (ältere bzw. kränkere Personen).
Während die Teilnahme bei den Wahltarifen für besondere Versorgungsformen recht erfreulich ist, so ist die Teilnahme an den
Selbstbehalttarifen und den Tarifen mit Beitragsrückerstattung recht ernüchternd. So nehmen nur 0,54 % aller Krankenkassenmitglieder an einem Selbstbehalttarif und nur 0,33 % an einem Tarif mit Beitragsrückerstattung teil.