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Krankenkassen dürfen nicht für Apotheken werben

Laut dem Beschluss L 5 AS 57/09 B ER vom 04.06.2009 dürfen Krankenkassen im Rahmen der Regelversorgung nicht für Apotheken werben. Dies teilte das Landessozialgericht in Mainz mit. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Kassenpatienten keine verschreibungspflichtigen Medikamente im Internet bestellen dürfen. Eine Übersicht von
Versandapotheken bietet die Internetseitewww.Versandapothekenratgeber.de

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