Wahltarif Beitragsrückerstattung
Bei Beitragsrückerstattungstarifen erhält der Versicherte bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen einen Teil der selbst bezahlten Beiträge zurückerstattet. Präventionsleistungen und Leistungen für unter 18jährige Mitversicherte können ohne Auswirkungen auf die Prämie in Anspruch genommen werden. Bei Beitragsrückerstattungstarifen ist ebenfalls darauf zu achten, dass einige Krankenkassen diesen Wahltarif nur in Verbindung mit einem Kostenerstattungstarif anbieten (Erklärung siehe Wahltarif Selbstbehalt)
Wahltarif Beitragsrückerstattung ist geeignet für:
- gesunde Versicherte, welche selten, bzw. nicht zum Arzt gehen
Wahltarif Beitragsrückerstattung ist nicht geeignet für:
- für Ältere Menschen, welche häufig zum Arzt gehen
- chronisch Kranke
Bindungsfrist an den Beitragsrückerstattungtarif:
- die Bindungsfrist beträgt 3 Jahre, in dieser Zeit ist kein Krankenkassenwechsel möglich (es besteht auch kein Sonderkündigungsrecht)
Teilnahmebedingungen:
- die Teilnahme an den Selbstbehalttarif ist schriftlich gegenüber der Krankenkasse zu erklären