Versicherte verweigern Zahlung des Zusatzbeitrages

19. August 2010

Bislang geht man davon aus, dass bis zu eine Millionen versicherte ihren Zusatzbeitrag noch nicht bezahlt haben. Weil die Krankenkassen, die einen solchen Zusatzbeitrag von 8 – 37,50 Euro monatlich verlangen, diesen jedoch dringend benötigen, will ihnen die Bundesregierung rechtlich unter die Arme greifen. So könnten dann schon ab Januar 2011, wenn die derzeit in der Diskussion befindlichen Änderungen in Kraft treten sollen, die ersten Zahlungsbescheide mit Säumniszuschlag ins Haus flattern.

Die hierdurch anfallenden Mehrkosten werden voraussichtlich bei mindestens 30 Euro, und bei Gutverdienenden sogar bei über 200 Euro, liegen.



Mehr Geld für die Krankenkassen und höhere Zusatzbeiträge für die Versicherten

07. Juli 2010

Nach monatelangen Streit steht die Gesundheitsreform, wobei man sollte lieber Finanzreform sagen, weil der Bereich Gesundheit so gut wie nicht tangiert wurde.

Union und FDP haben sich bei dieser Reform auf folgende Eckpunkte geeinigt:

  • Erhöhung des allgemeinen Krankenkassenbeitrages von 14,9% auf 15,5% (7,3% AG und 8,2% AN)
  • Einfrieren des allgemeinen Krankenkassenbeitrages für Arbeitgeber (dies bedeutet: sollte der allg. Beitrag in Zukunft weiter steigen, geschieht dies nur auf Kosten der Versicherten)
  • Die Deckelung des Zusatzbeitrages auf ein Prozent bzw. 8 Euro fällt weg (dies bedeutet: Krankenkassen können den Umfang der benötigten Mittel in Zukunft selbst bestimmen und als einen festen Eurobetrag vom Versicherten fordern)
  • Einführung eines Sozialausgleiches (das bedeutet: Versicherte welche einen Zusatzbeitrag zahlen müssen, welcher höher wie 2% ihres Monatsbruttos ist, bekommen einen Sozialausgleich)

Die Verlierer dieser Reform sind also mal wieder die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. So müssen sie ab 2011 nicht nur einen höheren allgemeinen Krankenkassenbeitrag zahlen, sondern müssen auch mit höheren Zusatzbeiträgen rechnen

Meine Krankenkasse ist Pleite: Was ist zu beachten?

16. Juni 2010

Was bisher in Deutschland keiner für möglich gehalten hat könnte bald Realität werden. Nachdem Anfang Juni einige Krankenkassen bereits durchgespielt hatten, was auf die Versicherten bei einer möglichen Pleite der DAK zukommen würde gibt es jetzt konkret drei Krankassen (die City BKK, die BKK für Heilberufe auch die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK), die eine Warnung vor der Insolvenz angemeldet haben.

Damit wird die Möglichkeit allmählich real, dass man in einer Krankenkasse versichert ist, die Insolvenz anmeldet. Doch was passiert dann? Steht man da plötzlich ohne Versicherungsschutz da und werden laufende Behandlungen nicht mehr bezahlt? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wie erfährt man davon, dass die Krankenkasse in Insolvenz geht?

Der Krankenkassenvorstand öffentlich bekannt machen, dass die Krankenkasse schließt. Dies kann er z.B. im Bundesanzeiger machen. Zum gleichen Zeitpunkt muss die Krankenkasse auch ihre Versicherten, die jeweiligen Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit über die Schließung informieren.

Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?

Wenn die Krankenkasse vor der Pleite steht oder sogar schon Pleite ist, sollten Sie sich schnellstens eine neue Kasse suchen. Sie haben in diesem Fall das Recht und auch die Pflicht, die Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen zu wechseln. Ausschlaggebend für die Zwei- Wochen- Frist ist die Bekanntgabe im Bundesanzeiger.

Was passiert, wenn ich die Zwei- Wochen- Frist verpasst habe?

Die Wahrscheinlichkeit, dass man die Frist verpasst, weil man den Bundesanzeiger nicht gelesen hat, ist sehr groß.  Sie müssen aber keine Angst haben, plötzlich ohne Kasse da zustehen.

Wenn Sie pflichtversichert oder arbeitslos sind, werden Sie automatisch von Ihrem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur bei der Krankenkasse angemeldet, bei der Sie zuletzt versichert waren.

Bei freiwillig Versicherten ist es etwas komplizierter.  Dann müssen Sie den Wechsel selbst vornehmen. Wenn Sie das nicht tun, werden Sie direkt aufgefordert, dies zu tun.

Was ist mit den Kosten, wenn ich gerade eine laufende Behandlung habe?

Zum Glück bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen, denn im Fall der Kassenpleite müssen die anderen Kassen für die offenen Rechnungen haften.

Was ist, wenn ich während der Zwei- Wochen- Frist zum Arzt muss?

Das ist kein Problem. Der Arzt darf Sie nicht ablehnen. Er braucht auch keine Angst um sein Geld haben, denn er rechnet in der Regel nicht mit Kasse direkt, sondern mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Diese zahlt erst einmal alle Rechnungen und verteilt die Forderungen dann auf die einzelnen Krankenkassen.

Ich habe einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung abgeschlossen? Was passiert mit der Prämie?

Falls Sie einen Vertrag mit Beitragsrückerstattung abgeschlossen haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die anderen Krankenkassen haften auch für diese Prämien.

Was ist, wenn ich eine Zusatzversicherung über meine Krankenkasse abgeschlossen habe?

Leider kann man in dem fall nichts machen. Die Zusatzversicherung haben Sie über Ihre Krankenkasse abgeschlossen. Dementsprechend ist diese Krankenkassen auch der Vertragspartner der privaten Krankenversicherung. Mit der Pleite entfällt also der Vertragspartner und damit auch die Versicherung.

Wichtiger Hinweis

Nur aufgrund der Anzeige beim Bundesversicherungsamt oder aufgrund von Gerüchten um eine Insolvenz haben die Versicherte noch kein Sonderkündigungsrecht. Wer allerdings bereit 18 Monate Mitglied in der Kasse ist, kann auch dann schon ohne weiteres wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Was bedeuten 11 Milliarden Defizit bei den Krankenkassen?

08. Juni 2010

Wie man der Presse entnehmen kann, werden im nächsten Jahr (2011) 11 Milliarden Euro im Gesundheitssystem fehlen. Um diese Summe zu veranschaulichen, hier einmal die Summe in Zahlen ausgedrückt:

11.000.000.000 Euro

Glücklicherweise wird sich diese Summe jedoch um 2 Milliarden Euro verringern, da die gesetzlichen Krankenkassen einen Steuerzuschuss in dieser Höhe erhalten. Gleichzeitig sind Einsparungen in Höhe von 4 Milliarden Euro im Gesundheitssystem geplant. Wenn dies erreicht wird, handelt es sich „lediglich” noch um ein Defizit von 5 Milliarden Euro. Hierbei kann man davon ausgehen, dass diese Kosten wohl von den Versicherten getragen werden müssen, also von 51.243.323 Beitragszahlern (KM1 Zahlen vom 01.06.2010).

Wenn man jetzt das Defizit von 5 Milliarden Euro durch die Zahl der Beitragszahler teilt, so entsteht für jeden Beitragszahler eine Mehrbelastung in der Höhe von 97,57 Euro jährlich oder 8,13 Euro monatlich

Was bedeuten Röslers Pläne für die Versicherten?

02. Juni 2010

Die Reformen von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler nehmen so langsam Gestalt an. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa will Rösler eine einkommensunabhängige Pauschalprämie von 30 Euro monatlich einführen. Die Prämie soll von den 50 Millionen Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenkassen erhoben werden und somit die bisherigen Zusatzbeiträge überflüssig machen. Parallel soll der bisherige Beitragssatz von 14,9 % ( 7% AG-Anteil und 7,9% AN-Anteil)  auf 14,6% (jeweils 7,3% AG-Anteil und AN-Anteil) gesenkt werden. Für Geringverdiener ist dabei ein ermäßigter Beitragssatz vorgesehen.

Was das genau für die Versicherten bedeutet kann man an den folgenden beiden Beispielen sehen. So muss ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von monatlich 2500 EUR mit einer Mehrbelastung von 180 EUR jährlich rechnen.

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 2500 € mtl. Einkommen

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 2500 € mtl. Einkommen

Arbeitnehmer welche über der Beitragsbemessungsgrenze liegen zahlen jährlich 90 EUR mehr.

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 3750 € mtl. Einkommen

Mehrbelastung für Arbeitnehmer mit 3750 € mtl. Einkommen

Fusion Signal Iduna IKK und IKK Nordrhein

17. Mai 2010

Der Verwaltungsräte der IKK Nordrhein (520 000 Versicherte) und der Signal Iduna IKK (1,14 Millionen Versicherte) stimmte nach langen Verhandlungen der Fusion zu. Somit verschwindet eine weitere IKK vom Krankenkassen-Markt.

Hauptsitz der neu entstandenen Krankenkasse wird voraussichtlich Düsseldorf sein. Des weiteren kann man auch davon ausgehen, dass die neu entstandenen IKK keinen Zusatzbeitrag erheben wird, da die IKK Nordrhein als auch die Signal Iduna IKK für 2010 einen Zusatzbeitrag ausgeschlossen haben.

Zusatzbeiträge bei der AOK?

20. April 2010

Wie man heute dem Handelsblatt entnehmen konnte, stehen nun auch bei den ersten AOKen Zusatzbeiträge an. Geplant ist hierbei ein Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich. Diese Zusatzbeiträge könnten schon ab Mai auf die Versicherten zukommen, sofern die Verwaltungsräte der jeweiligen AOK diesen Ende April zustimmen.

City BKK erhebt Zusatzbeitrag

31. März 2010

Wie die City BKK gestern mitteilte, wird auch diese Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Betroffen sind insgesamt 167.000 Mitglieder. Der Zusatzbeitrag wird sich auf 8 Euro monatlich belaufen und wird ab dem 01.04.2010 erhoben.

KKH Allianz ab 01.03.2010 mit Zusatzbeitrag

25. Februar 2010

Wie heute auf der Homepage der KKH Allianz zu lesen ist, müssen die Versicherten dieser Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Eoro monatlich bezahlen. Dieser ist erstmals bis zum 15. April zu zahlen. Die Mitglieder der KKH-Allianz erhalten hierzu in den kommenden Tagen ein Schreiben mit detaillierten Informationen. Damit ist die KKH-Allianz die 7. Krankenkasse welche einen Zusatzbeitrag erhebt.

Weitere Krankenkassen mit Zusatzbeitrag

03. Februar 2010

Neben der DAK, der GBK und der BKK Gesundheit reihen sich auch die BKK für Heilberufe und die BKK Westfalen-Lippe in die Liste der Krankenkassen ein, welche einen Zusatzbeitrag erheben müssen.

Die BKK für Heilberufe will rückwirkend zum 1. Januar den maximalen Zusatzbeitrag in Höhe von 1 Prozent von ihren Mitgliedern erheben. Damit kann ein Zusatzbeitrag von maximal 37,50 Euro monatlich fällig werden, da die Berechnung des Zusatzbeitrages durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist.

Die BKK Westfalen-Lippe will ebenfalls einen Zusatzbeitrag von 1 Prozent erheben, jedoch hat die Krankenkasse eine maximale Höhe von 12 Euro monatlich beschlossen.